Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in allen Katastralgemeinden abzuändern.
Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 1 iVm § 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen.
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-Mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at
Internet: www.grossschoenau.gv.at