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Kundmachung Örtliches Raumordnungsprogramm 18. Änderung

Der Gemeinderat beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm in allen Katastralgemeinden abzuändern.


Der Entwurf wird gemäß § 25 Abs. 1 iVm § 24, 25 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit

 

von 22.10.2024 bis 03.12.2024

 

im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage des Raumplanungsbüros (http://www.kommunaldialog.at) kostenlos und anonym zum Download bereit.

Link zu den Unterlagen 

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung des Örtlichen Raumordnungsprogramms in Erwägung zu ziehen. 

 


 
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-Mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at
Internet: www.grossschoenau.gv.at