Die Amtssignatur ist die elektronische Signatur bzw. das elektronische Siegel auf Ausfertigungen behördlicher Erledigungen (z.B. Bescheid, Ladung) oder sonstiger amtlicher Schriftstücke (z.B. Eingangsbestätigung). Durch die Amtssignatur ist für den Empfänger erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der bezeichneten Dienststelle handelt. Die Amtssignatur wird visuell durch die Bildmarke der Behörde sowie einen Hinweis, dass das Dokument amtssigniert wurde, dargestellt. Damit ist gewährleistet, dass das Dokument von der betreffenden Behörde stammt. Gesicherte Veröffentlichung der Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)
Prüfung amtssignierter elektronischer Dokumente: Der wesentliche Vorteil des amtssignierten elektronischen Dokumentes ist, dass seine Echtheit jederzeit im Internet unter der Adresse http://pruefung.signatur.rtr.at/ geprüft werden kann.
Marktgemeinde Großschönau
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