Bis 2025 wollen wir in Großschönau unseren Strom den wir verbrauchen, selbst produzieren. Aufgrund dieser Tatsache, und aufgrund konkreter Anfragen, wurde folgender Kriterienkatalog zur Widmung von insgesamt max. 2 ha Photovoltaik Freiflächen bis 2024 erstellt.
Konkrete Grundstücke zur Widmung werden nach den folgenden Kriterien gereiht:
Zeitpunkt der persönlichen Einreichung am Gemeindeamt
Grundlegende Kriterien für die Widmung wurden im NÖ Raumordnungsgesetz §20 Abs. 3 festgelegt und müssen erfüllt werden. Wird auf einer gewidmeten Fläche innerhalb von zwei Jahren kein Projekt umgesetzt, behält sich die Marktgemeinde Großschönau das Recht vor, die entsprechende Fläche rück zu widmen.
Sollten Sie konkrete Fragen oder Anliegen haben, stehen wir am Gemeindeamt gerne zur Verfügung.
Falls Sie ein geeignetes Grundstück haben und für die Gewinnung von Sonnenstrom für eine entsprechende Pacht zur Verfügung stellen möchten, melden Sie dies bitte persönlich bis spätestens 31. März 2022 bei der Marktgemeinde Großschönau.
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-Mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at
Internet: www.grossschoenau.gv.at