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Kriterien zur Widmung von „Grünland PV“ 
zur Errichtung von PV Freiflächen Anlagen 



Bis 2025 wollen wir in Großschönau unseren Strom den wir verbrauchen, selbst produzieren. Aufgrund dieser Tatsache, und aufgrund konkreter Anfragen, wurde folgender Kriterienkatalog zur Widmung von insgesamt max. 2 ha Photovoltaik Freiflächen bis 2024 erstellt.


Konkrete Grundstücke zur Widmung werden nach den folgenden Kriterien gereiht:

 Zeitpunkt der persönlichen Einreichung am Gemeindeamt

  1. Geringere Bodenklimazahl soll vorgereiht werden – 3 Stufen: bis 21; bis 23; bis 25
  2. Bei Gleichwertigkeit sollen Gemeinschaftsflächen den Vorzug gegenüber Einzelbesitzern erhalten.
  3. Der Anschlusspunkt an das Stromnetz muss gegeben sein.
  4. Mindestens 5% des erzeugten Stromes sind den BürgerInnen der Marktgemeinde Großschönau kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  5. Bedachtnahme auf das Orts-und Landschaftsbild; mind. 150 Meter Abstand zu Bauland
  6. Schriftliche Bekundung eines Anlagenbetreibers muss vor der möglichen Widmung vorliegen.

Grundlegende Kriterien für die Widmung wurden im NÖ Raumordnungsgesetz §20 Abs. 3 festgelegt und müssen erfüllt werden. Wird auf einer gewidmeten Fläche innerhalb von zwei Jahren kein Projekt umgesetzt, behält sich die Marktgemeinde Großschönau das Recht vor, die entsprechende Fläche rück zu widmen.

Sollten Sie konkrete Fragen oder Anliegen haben, stehen wir am Gemeindeamt gerne zur Verfügung. 
Falls Sie ein geeignetes Grundstück haben und für die Gewinnung von Sonnenstrom für eine entsprechende Pacht zur Verfügung stellen möchten, melden Sie dies bitte persönlich bis spätestens 31. März 2022 bei der Marktgemeinde Großschönau. 


Die ausgedruckten Pläne mit den jeweiligen Bodenertragsmesszahlen (bis 21, bis 23 oder bis 25) liegen am Gemeindeamt zur Einsichtnahme auf.  

 

 


 
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-Mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at
Internet: www.grossschoenau.gv.at