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Die Bezirkshauptmannschaft Gmünd hat nach einem bestätigten Fall von Feuerbrand (eine gefährliche Pflanzenkrankheit) auf Grundstücken in der KG Schroffen eine Befallszone im Umkreis von 3 Kilometern festgelegt.
👉 Was bedeutet das?
In dieser Zone gelten besondere Schutzmaßnahmen nach dem NÖ Pflanzengesundheitsgesetz, um eine Ausbreitung zu verhindern.
‼️ Wichtigste Bestimmung:
Das Auspflanzen von sogenannten Feuerbrandwirtspflanzen ist verboten!
Felsenbirne, Zierquitte, Weiß- oder Rotdorn, Zwergmispel, Wollmispel, Loorbeerglanzmispel, Speckbirne (Oberösterreichische Weinbirne), Feuerdorn
🛑 Verstöße gegen die Verordnung gelten als Verwaltungsübertretung und können bestraft werden!
📍 Die genaue Abgrenzung der Befallszone ist im Plan zur Verordnung ersichtlich. Die Verordnung ist ab sofort in Kraft. 👉 Hier finden Sie die Verordnung 👉 sowie den Abgrenzungsplan
📆 Wie lange gilt die Befallszone?
Die Abgrenzung bleibt mindestens drei Jahre bestehen – gerechnet ab der Bestätigung des Auftretens. Sie wird erst aufgehoben, wenn in diesem Zeitraum bei wiederholten Untersuchungen kein neuer Befall festgestellt wird.📞 Verdacht auf Feuerbrand?
Bitte melden Sie jeden Verdachtsfall umgehend beim Gemeindeamt Großschönau unter 02815 / 6252!
📌 Bitte helfen Sie mit, die Verbreitung dieser Pflanzenkrankheit zu verhindern – zum Schutz unserer Natur und Gärten!
Marktgemeinde Großschönau
3922 Großschönau 49, +43 2815 62 52
E-mail: gemeinde@grossschoenau.gv.at - Internet: www.grossschoenau.gv.at